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Week ending March 12, 2011

VPRT - UKW ist und bleibt die Basis für die Entwicklung neuer Angebote des Hörfunks / Kosten in Millionenhöhe für Radiosender vermeiden - March 9, 2011
from Gesa Klebe/VPRT

Die privaten Radioveranstalter im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßen, dass das Bundeskabinett von der völlig unrealistischen gesetzlichen Forderung Abstand genommen hat, 2015 das bewährte UKW-System abzuschalten und damit 300 Millionen genutzte Radioapparate zum Elektronikschrott zu machen. In der jetzt geplanten Neufassung des Telekommunikationsgesetzes, das eine Verlängerung der UKW-Sendelizenzen zulässt, sieht der VPRT aber eine große ökonomische Gefahr. "Das neue Verfahren mit einem flächendeckenden Widerruf der Frequenzzuteilungen für den analogen UKW-Hörfunk zum 31.12.2015 darf nicht dazu führen, dass Millionen Euro statt im Programm in den Verwaltungskassen des Bundes für Sendelizenzen landen. Alleine die Privatradios befürchten wirtschaftliche Schäden bis zu zehn Millionen Euro, wenn nicht die Übergangsregelung bei den Frequenzzuteilungen vom alten zum neuen Recht klar geregelt ist. Wir wollen in die Digitalisierung investieren und nicht in unnötige Bürokratie", so VPRT-Vizepräsident Klaus Schunk. "UKW ist und bleibt die Basis auch für die Entwicklung neuer, digitaler Angebote und muss noch lange gesichert sein. Dies sollte auch im Gesetz selbst klarer formuliert sein", sagt Schunk, der auch "Radio Regenbogen"-Geschäftsführer ist.

Die Sender plädieren dafür, schon im Gesetz und nicht erst auf der nachgeordneten Verwaltungsebene eine Kostenbelastung für das fortbestehende UKW-Netz auszuschließen. Schunk hält es allerdings für einen weiteren Fortschritt gegenüber früheren Gesetzentwürfen, dass das Kabinett den Programmveranstaltern künftig größeren Einfluss auf die Auswahl des technischen Betreibers ihrer Sendeanlagen gewähren will.

Der VPRT appelliert an die Bundesländer, sie in den anstehenden Beratungen zu unterstützen, den Gesetzesentwurf in den genannten Punkten nachzubessern und somit Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen. Der Regierungsentwurf des Telekommunikationsgesetzes wird im April im Bundesrat beraten.


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